Zoll

Wichtig: Die Einfuhr aus Ländern in der EU hat ganz andere Bestimmungen als beispielsweise die Einfuhr aus Übersee oder der Schweiz. Was genau zur EU gehört oder gleich behandelt wird, findet sich beim Zoll. Generell muss die Waren zum persönlichen Verbrauch / Gebrauch bestimmt sein. Auch muss die Ware persönlich befördert werden – also entweder im eigenen Koffer, im eigenen Fahrzeug oder ähnlich. Weitere Angaben ohne Gewähr, da u.a. aus einigen Ländern auch der Export Regelungen unterliegt. Und diese Auflistung umfasst auch nur die wichtigsten Vorschriften. So existieren noch ziemlich exotische Vorschriften, dass bspw. Helgoland in der Nordsee und Büsingen in der Schweiz zwar deutsches Staatsgebiet sind aber zollrechtlich Ausland.

Einfuhr aus der EU, ausschließlich für den persönlichen Bedarf:

Tabak, Zigaretten, Zigarren

800 Zigaretten oder
200 Zigarren oder
1 kg Tabak oder
400 Zigarillos

Ausnahmen: Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien – maximal 300 Zigaretten.

Alkohol

10 Liter Spirituosen Brände (Weinbrand, Whisky, Wodka….)
20 Liter Spirituosen (Sherry, Portwein,….)
60 Liter Schaumwein / Sekt
110 Liter Bier

Mindestalter: jeweils 17 Jahre.

Alkohol und Tabakwaren müssen in der EU versteuert sein. Beispielsweise die Zigarettenpackung muss das Steuersiegel eines EU-Landes tragen. Auch Nikotingehalt oder Teer werden in der EU aufgelistet. Sonst handelt es sich um eine Einfuhr wie aus nicht-EU Staaten.

Einfuhr von außerhalb der EU, ausschließlich für den persönlichen Bedarf:

Als Freimenge darf man nach Deutschland Waren im Gesamtwert von 430 EUR zollfrei einführen, wenn es sich um eine Schiffsreise oder Flugreise handelt. Über Land sind es 300 EUR – jeweils für Personen ab 15 Jahren. Unter 15 Jahren liegt die Zollfreimenge bei 175 EUR.

Tabak, Zigaretten, Zigarren

200 Zigaretten oder
50 Zigarren oder
250 gr Tabak oder
100 Zigarillos

Mindestalter: 17 Jahre.

Wichtig: man kann auch die Waren „mixen“, also anteilig beispielsweise 100 Zigaretten und 25 Zigarren.

Alkohol

1 Liter Spirituosen über 22 % Alkohol oder
2 Liter Spirituosen unter 22 % Alkohol

und

4 Liter Wein (kein Schaumwein)

und

16 Liter Bier

Mindestalter: 17 Jahre.

Wichtig: man kann auch die Waren „mixen“, also anteilig beispielsweise 0,5 Liter Weinbrand 40 % und 1 Liter Likör 20 %.

Verbote

Die Einfuhr geschützter Tierarten und Pflanzenarten oder daraus hergestellten Souvenirs ist streng verboten! Lassen Sie am besten Souvenirs aus Pflanzen oder Tieren ganz von Ihrer Einkaufsliste. Zumal bspw. eine ausgestopfte Schildkröte oder ein getrocknetes Seepferdchen als Souvenir nun wirklich reichlich prollig sind.

Milch- und Fleischprodukte von außerhalb der EU dürfen nicht eingeführt werden! Sogar die Entsorgung muss dann bezahlt werden.

Vorsicht beim Waffengesetz. Hier gibt es verbotene Gegenstände, die niemals nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Schon Butterflymesser oder Einhand-Springmesser sind nicht erlaubt! Auch Taser, Schusswaffen und diverse andere Gegenstände ziehen bei Entdeckung direkt eine saftige Buße nach sich bis hin zum Strafverfahren. Die Gegenstände werden eh konfisziert und vernichtet.

Gefälschte Markenware kann erstens eingezogen werden. Zweitens kann eine Buße verhängt werden. Und drittens muss man auch noch für die Beseitigung bezahlen!

Strafen

Wer die Freigrenzen überschreitet und seine Einkäufe nicht anmeldet, wird doppelt und dreifach zur Kasse gebeten. Der reguläre Zoll wird erhoben, gleich mal verdoppelt und oben drauf kommt noch eine Verwaltungsgebühr. Und da wäre noch ggf. die Einfuhrumsatzsteuer.

Wer verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz einführen möchte oder auch gewerblich mit erheblichen Mengen unangemeldet handelt, muss mit satten Strafverfahren und heftigen Bußgeldern bis hin zu Gefängnis rechnen.