Flugpreis – Airline kann auf Sofortzahlung bestehen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2016 (Aktenzeichen X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15) können Fluglinien sofort bei Buchung den vollen Kaufpreis verlangen – auch, wenn der Flug erst in einigen Monaten statt findet. Damit trägt der Flugreisende das Risiko einer eventuellen Insolvenz der Airline voll. Aber der Verbraucher trägt dieses Risiko auch, wenn man kurzfristig bucht. Wie also kann man sich schützen?

Nun, erst einmal bieten viele Airlines auch eine Versicherung an, die in den meisten Fällen greift. Das ist gegebenenfalls jedoch ganz schön teuer. Eleganter erscheint mir (vor allem bei Vielfliegern) eine andere Bezahlmöglichkeit. Anstelle einer Abbuchung vom Girokonto kann man mit einem im Vergleich zur Reiseversicherung moderatem Aufschlag auch per Kreditkarte zahlen. Und hier ist man bei vielen Kreditkartenunternehmen gut abgesichert. Ich würde mir einmal die genauen Bestimmungen ansehen oder auch einmal die Aufpreisleistungen beispielsweise bei einer goldenen Mastercard oder Visacard durchlesen, wie sie von Banken, Volksbanken und Sparkassen angeboten wird. Ein weiterer, wenn auch kleiner Vorteil, ist eine mögliche, bessere Verzinsung. Wenn die eigene Kreditkarte das Konto erst zum Monatsende belastet, kann man vielleicht noch ein paar Cent an Verzinsung bekommen.

Auch Paypal bietet einige Schutzmöglichkeiten. Persönlich wäre ich hier etwas vorsichtiger, da es Berichte zu sehr langen Reklamationszeiten gibt. Die Sofortüberweisung von sofort.com kann 14 Tage auf einem Treuhandkonto „zwischengeparkt“ werden, wenn der Händler oder Diensteanbieter dieses als Option einräumt. Das nützt also wenig bei langfristigen Buchungen…..

In jedem Fall lohnt eine Risikoabschätzung. Wenn es einer Fluggesellschaft wirtschaftlich schlecht geht, sind gerade teure Flüge immer ein gewisses Risiko. Hier gilt es, mit möglichst wenig Aufwand die Zahlung so sicher wie möglich zu gestalten.

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